Debian GNU/Linux ist freie Software, auch Open Source Software genannt - aber warum muss man dann f�r Debian GNU/Linux etwas bezahlen?
Freie Software unterscheidet sich von Freibier in einem ganz entscheidenden Punkt: im Preis. Sicher kann es auch schon mal passieren, dass man eine Debian GNU/Linux-CD kostenlos bekommt, aber der Begriff freie Software beschreibt nicht das Verschenken von CDs. Der Preis, den Sie f�r eine Debian GNU/Linux-CD bezahlen, setzt sich aus den Kosten f�r die Zusammenstellung der CD sowie den Herstellungsprozess, also dem Pressen der CDs und dem Druck der Dokumentation und des Covers, sowie den Kosten, die dem Hersteller der CDs f�r den Download der Software entstehen, und schlie�lich auch den Kosten f�r den Vertrieb der Pakete zusammen. Sie k�nnen die Debian GNU/Linux-Software auf so vielen Rechnern installieren, wie Sie m�chten; es fallen keinerlei Lizenzkosten pro Installation an. Sie k�nnen die Debian GNU/Linux-CDs beliebig an Freunde und Bekannte verleihen oder auch Kopien der CDs weitergeben - ohne Lizenzkosten. Sie k�nnen Debian GNU/Linux auf Ihrem Rechner zu Hause oder in der Firma installieren; Sie zahlen nichts extra daf�r.
Nat�rlich k�nnen Sie Debian GNU/Linux aus dem Internet von einem der vielen Debian-GNU/Linux-FTP-Server kopieren und installieren. Bei den momentanen Kosten f�r Internetzug�nge ist dies aber sicherlich teurer als eine CD-ROM.
Zu jedem Debian-GNU/Linux-Paket sind auf den FTP-Servern im Verzeichnis source/
die Programme im Quellcode (source) verf�gbar.
Diese stehen jedermann zur Verf�gung, und jeder kann an der weiteren Entwicklung
teilnehmen. Die M�glichkeit, �nderungen an den Quellen vorzunehmen und diese �nderungen
an die Hauptentwickler zu geben, damit diese die �nderungen in das Programm aufnehmen,
machen die hohe Effektivit�t der Open-Source-Software aus. Achten Sie darauf, wenn Sie
an der Entwicklung Freier Software teilnehmen wollen: Nicht jedes Programm, das sich als
„Open Source“ bezeichnet, erf�llt dieses Kriterium. Es geht nicht
allein darum, Einblick in den Quellcode zu gew�hren, wichtig ist auch, dass es jedermann
freisteht, �nderungen vorzunehmen und dass auch diese wieder f�r jedermann zug�nglich
gemacht werden, indem die �nderungen in den Quellcode einflie�en.
Ein dritter entscheidender Punkt ist, dass alle freie Software auch f�r alle Zeit freie Software bleiben muss. Dies sch�tzt freie Software-Projekte davor, dass irgendjemand Freie Software zu seinem Eigentum erkl�rt und „eigene“ Produkte daraus erstellt, die wiederum einer Lizenz unterliegen, die diese Freiheiten nicht weitergibt.
![]() | Informationen zu Freier Software |
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Bei der Bundeszentrale f�r Politische Bildung ist das Buch „Freie Software“ von Volker Grassmuck sowohl als gedruckte Version als auch zum Download verf�gbar. Dieses Buch bietet einen sehr umfassenden �berblick �ber die Geschichte Freier Software und behandelt dar�ber hinaus auch viele weitere Aspekte, die mit freiem Wissen zusammenh�ngen. Auf den Seiten der FSF Europe wird erl�utert, warum dem Begriff „Freie Software“ gegen�ber dem Begriff „Open Source“ der Vorzug zu geben ist. |
Freie Software zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass die Verwendung dieser Software wirklich frei ist. Sie k�nnen diese Software einsetzen, wof�r Sie wollen; zu Hause, im B�ro, privat, kommerziell, zum Spielen, zur Produktion von Filmen, zur Produktion von Waffen. Dieser letzte Punkt mag abschreckend klingen, aber niemand soll in der Verwendung Freier Software reglementiert werden.
Es gibt viele verschiedene Lizenzen f�r „freie Software“: Einige sind
mehr, andere weniger „frei“. Wenn Sie sich f�r den Einsatz eines speziellen
Programms in einem speziellen (zum Beispiel im kommerziellen Einsatz) Bereich
interessieren, lesen Sie die Lizenzbedingungen der jeweiligen Software. Diese Lizenzen
finden Sie unter /usr/doc/
beziehungsweise /usr/share/doc/
.
Richard Stallman fasste dies in den fr�hen 80er Jahren zusammen und formulierte vier „Freiheiten“:
Die Freiheit, ein Programm f�r jeden Zweck einsetzen zu d�rfen.
Die Freiheit, untersuchen zu d�rfen, wie ein Programm funktioniert, und es den eigenen Bed�rfnissen anzupassen.
Die Freiheit, Kopien f�r andere machen zu d�rfen.
Die Freiheit, das Programm verbessern zu d�rfen und diese Verbesserungen zum allgemeinen Wohl zug�nglich zu machen.
Die OSI ist eine Non-Profit-Organisation mit dem Zweck der Organisation und Verbreitung der „Open Source“-Definition f�r frei verf�gbare Software zum Nutzen der Gemeinschaft.
Informationen �ber die Struktur und Organisation der OSI sowie die verschiedenen Lizenzen f�r Open-Source-Software finden sich auf der Webseite der Open Source Initiative.
Die von der OSI ver�ffentlichte „Definition quelloffener Software“ geht auf die von Bruce Perens begonnenen ersten Versionen der „Debian Free Software Guidelines“ (DFSG) zur�ck. Die DFSG wurden im Juni 1997, nach einer monatelangen E-Mail-Konferenz, endg�ltig fertig gestellt. Bruce entfernte die Debian-spezifischen Passagen im Text und schuf so die erste Version der „Open Source-Definition“.
Die Vorgeschichte der Open Source Initiative beruht auf der gesamten Entwicklungsgeschichte von Unix, der im Internet entwickelten freien Software und der „Hacker-Kultur“.
Das „Open Source“-Label selbst entstand im Rahmen eines strategischen Treffens am 3. Februar 1998 in Palo Alto, California. Dabei waren unter anderem anwesend: Todd Anderson, Chris Peterson (Foresight Institute), John „maddog“ Hall und Larry Augustin (beide Linux International), Sam Ockman (Silicon Valley Linux User's Group) und Eric S. Raymond.
Dieses Treffen, welchem viele Diskussionen auf Mailinglisten vorangingen, war eine Reaktion auf die Ank�ndigung der Firma Netscape, die Sourcen ihrers Browsers freizugeben. Dieses Projekt wurde sp�ter unter dem Namen Mozilla bekannt. Eric S. Raymond wurde von der Firma Netscape im Vorfeld der Ank�ndigung gebeten, bei der Freigabe des Quellcodes und den damit verbundenen Formalit�ten zu helfen.
Die „Open Source“-Definition ist von den Debian Free Software Guidelines abgeleitet. Bruce Perens verfasste die erste Version, die durch den regen E-Mail-Kontakt mit verschiedenen Debian Entwicklern im Juni 1997 verfeinert wurde.
Die Open Source Initiative ist mittlerweile als „California public benefit“ (eine nicht-kommerzielle) Vereinigung anerkannt. Die Adresse f�r Spenden lautet:
Law Offices of Lawrence E. Rosen 702 Marshall St. Ste. 301 Redwood City, CA 94063
Version 1.9
Einf�hrung
„Quelloffen“ („Open Source“) bedeutet nicht nur freien Zugang zum Quellcode. Bei quelloffener Software m�ssen die Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Weitergabe der Software folgenden Kriterien entsprechen:
1. Freie Weitergabe
Die Lizenz darf niemanden in seinem Recht einschr�nken, die Software als Teil eines Software-Paketes, das Programme unterschiedlichen Ursprungs enth�lt, zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf f�r den Fall eines solchen Verkaufs keine Lizenz- oder sonstigen Geb�hren festschreiben.
2. Quellcode
Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe muss sowohl f�r den Quellcode als auch f�r die kompilierte Form zul�ssig sein. Wenn das Programm in irgendeiner Form ohne Quellcode weitergegeben wird, so muss es eine allgemein bekannte M�glichkeit geben, den Quellcode zum Selbstkostenpreis zu bekommen, vorzugsweise als geb�hrenfreien Download aus dem Internet. Der Quellcode soll die Form eines Programms sein, die ein Programmierer vorzugsweise bearbeitet. Absichtlich unverst�ndlich geschriebener Quellcode ist daher nicht zul�ssig. Zwischenformen des Codes, so wie sie etwa ein Pr�prozessor oder ein Konverter („Translator“) erzeugt, sind unzul�ssig.
3. Abgeleitete Software
Die Lizenz muss Ver�nderungen und Derivate zulassen. Au�erdem muss sie es zulassen, dass die solcherart entstandenen Programme unter denselben Lizenzbestimmungen weitervertrieben werden k�nnen wie die Ausgangssoftware.
4. Unversehrtheit des Quellcodes des Autors
Die Lizenz darf die M�glichkeit, den Quellcode in ver�nderter Form weiterzugeben, nur dann einschr�nken, wenn sie vorsieht, dass zusammen mit dem Quellcode so genannte „Patch files“ weitergegeben werden d�rfen, die den Programmcode bei der Kompilierung ver�ndern. Die Lizenz muss die Weitergabe von Software, die aus ver�ndertem Quellcode entstanden ist, ausdr�cklich erlauben. Die Lizenz kann verlangen, dass die abgeleiteten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als die Ausgangssoftware tragen.
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
Die Lizenz darf niemanden benachteiligen.
6. Keine Einschr�nkungen bez�glich des Einsatzfeldes
Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich einzusetzen. Beispielsweise darf sie den Einsatz des Programms in einem Gesch�ft oder in der Genforschung nicht ausschlie�en.
7. Weitergabe der Lizenz
Die Rechte an einem Programm m�ssen auf alle Personen �bergehen, die diese Software erhalten, ohne dass f�r diese die Notwendigkeit best�nde, eine eigene, zus�tzliche Lizenz zu erwerben.
8. Die Lizenz darf nicht auf ein bestimmtes Produktpaket beschr�nkt sein
Die Rechte an dem Programm d�rfen nicht davon abh�ngig sein, ob das Programm Teil eines bestimmten Software-Paketes ist. Wenn das Programm aus dem Paket herausgenommen und im Rahmen der zu diesem Programm geh�renden Lizenz benutzt oder weitergegeben wird, so sollen alle Personen, die dieses Programm dann erhalten, alle Rechte daran haben, die auch in Verbindung mit dem urspr�nglichen Software-Paket gew�hrt wurden.
9. Die Lizenz darf die Weitergabe zusammen mit anderer Software nicht einschr�nken
Die Lizenz darf keine Einschr�nkungen enthalten bez�glich anderer Software, die zusammen mit der lizenzierten Software weitergegeben wird. So darf die Lizenz zum Beispiel nicht verlangen, dass alle anderen Programme, die auf dem gleichen Medium weitergegeben werden, auch quelloffen sein m�ssen.
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1999 - 2025 | Das Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch von Frank Ronneburg steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht Kommerziell-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.